Aktualisiertes Hygienekonzept

Liebe Judoka, liebe Eltern

wir haben erneut neue Corona-Regeln auferlegt bekommen. Die Kommunikation dieser Regeln durch die Landesregierung war nicht ganz einfach. Ich hoffe, wir haben das Beste daraus gemacht. Wirklich neu ist, das nun bestimmte Personen neben des Immunitätsnachweises auch noch einen Testnachweis benötigen. Zusammen mit unseren von uns aus beschlossenen Vorsichtsmaßnahmen und den bereits bestehenden Vorschriften ist dazu nun Folgendes zu beachten:

Volljährige Trainingsteilnehmer*innen und Zuschauer*innen müssen immunisiert sein und dies mittels QR-Code sowie Personalausweis nachweisen. Die digitalen Nachweise müssen vorgelegt, mit einer Prüf-App von uns geprüft und die Namen mit einem Ausweisdokument verglichen werden. Alle Teilnehmenden am Training müssen negativ getestet sein – auch wenn sie immunisiert sind. Das ist „strenger“ als in anderen Bereichen, aber wir haben eben auch engeren Kontakt und deshalb in unserem Verein beschlossen, dass wir so die anderen Judoka und ihre Angehörigen besser schützen wollen. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Minderjährige nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Nachweis wird nicht verlangt. Sie dürfen mit Maske beim Training zuschauen; dafür reicht der Schülerstatus.
  • Minderjährige immunisierte Schülerinnen und Schüler, dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung nicht älter als 72 Stunden ist. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Nachweis wird nicht verlangt.
  • Erwachsene, deren letzte Impfung bzw. deren letzte Infektion noch nicht länger als sechs Monate her ist, dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung oder der Testung beim Arbeitgeber nicht älter als 72 Stunden ist. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Nachweis wird nicht verlangt.
  • Erwachsene, deren letzte Impfung bzw. deren letzte Infektion noch nicht länger als sechs Monate her ist, dürfen ohne weitere Testung beim Training zuschauen.
  • Erwachsene, deren letzte Impfung bzw. deren letzte Infektion länger als sechs Monate her ist, dürfen nur am Training teilnehmen bzw. zusehen, wenn sie einen negativen Testnachweis von einem zugelassenen Anbieter vorlegen oder einen Test bei uns absolvieren. (falls Test bei uns: bitte original verpackten Test mitbringen.) Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Personen, die nur sehr kurzfristig in der Halle sind, zum Beispiel um etwas abzugeben oder um Kinder abzuholen, unterliegen diesen Regeln nicht.

Das Hygienekonzept wurde entsprechend aktualisiert. Liebe Eltern, bitte geben Sie ihren Kindern warme Wäsche unter den Judoanzug und auch ein weiteres Paar Socken mit. Das Dauerlüften wird auch bei kühlen Außentemperaturen fortgesetzt.

Beste Grüße

Roland Klose
1. Vorsitzender