Der Trainingsbetrieb startet ins neue Jahr

Liebe Judoka, liebe Eltern,

Wir hoffen, dass alle gut und gesund ins neue Jahr gerutscht sind. Für alle, die nach diesen zwei Wochen Weihnachtspause nun ein dringendes Bedürfnis nach Bewegung zu befriedigen haben, haben wir seit dem gestrigen Dienstag die Halle wieder geöffnet und trainieren wieder zu den gewohnten Uhrzeiten. Dazu sind allerdings wieder einige geringfügige Anpassungen am Hygienekonzept notwendig:

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Die volljährigen Trainingsteilnehmer*innen und Zuschauer*innen müssen immunisiert sein und dies mittels QR-Code sowie Personalausweis nachweisen. Die digitalen Nachweise müssen vorgelegt, mit einer Prüf-App von uns geprüft und die Namen mit einem Ausweisdokument verglichen werden. Alle volljährigen Teilnehmenden am Training müssen negativ getestet sein – auch wenn sie immunisiert sind. Das ist „strenger“ als in anderen Bereichen; aber wir haben eben auch engeren Kontakt und deshalb in unserem Verein beschlossen, dass wir so die anderen Judoka und ihre Angehörigen besser schützen wollen. Dabei gelten folgende spezielle Regeln:

  • Minderjährige nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung nicht älter als 48 Stunden ist. Bei minderjährigen immunisierten Schülerinnen und Schülern beträgt die Frist 72 Stunden. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Nachweis wird nicht verlangt. Schulkinder dürfen mit Maske beim Training zuschauen, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr auch ohne.
  • Erwachsene, deren vollständige Impfung bzw. deren letzte Infektion noch nicht länger als drei Monate her ist bzw. die eine Auffrischimpfung erhalten haben, dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung oder der Testung beim Arbeitgeber nicht älter als 72 Stunden ist. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Testnachweis wird nicht verlangt.
  • Erwachsene, deren vollständige Impfung bzw. deren letzte Infektion noch nicht länger als drei Monate her ist bzw. die eine Auffrischimpfung erhalten haben, dürfen ohne weitere Testung mit Maske beim Training zuschauen.
  • Erwachsene, deren vollständige Impfung bzw. deren letzte Infektion länger als drei Monate her ist und die noch keine Auffrischimpfung haben, dürfen nur am Training teilnehmen bzw. zusehen, wenn sie einen negativen Testnachweis von einem zugelassenen Anbieter vorlegen oder einen Test bei uns absolvieren. (falls Test bei uns: bitte original verpackten Test mitbringen.) Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Personen, die nur sehr kurzfristig in der Halle sind, zum Beispiel um etwas abzugeben oder um Kinder abzuholen, unterliegen diesen Regeln nicht.“

Geändert sind hier vor allem die Fristen nach der Immunisierung aufgrund der Änderung der Corona-Verordnung. Das gesamte – auch geringfügig an anderen Stellen veränderte – Hygienekonzept kann hier eingesehen werden. Es ist unbedingt zu beachten. Wir weisen immer wieder auch mündlich auf die wichtigsten Regeln hin.

Wir freuen uns darauf, auch im neuen Jahr trotz aller Umstände wieder viele bekannte Gesichter auf der Matte zu treffen, und vielleicht auch das eine oder andere neue begrüßen zu dürfen.

Beste Grüße

Der Vorstand

Aktualisiertes Hygienekonzept

Liebe Judoka, liebe Eltern

wir haben erneut neue Corona-Regeln auferlegt bekommen. Die Kommunikation dieser Regeln durch die Landesregierung war nicht ganz einfach. Ich hoffe, wir haben das Beste daraus gemacht. Wirklich neu ist, das nun bestimmte Personen neben des Immunitätsnachweises auch noch einen Testnachweis benötigen. Zusammen mit unseren von uns aus beschlossenen Vorsichtsmaßnahmen und den bereits bestehenden Vorschriften ist dazu nun Folgendes zu beachten:

Volljährige Trainingsteilnehmer*innen und Zuschauer*innen müssen immunisiert sein und dies mittels QR-Code sowie Personalausweis nachweisen. Die digitalen Nachweise müssen vorgelegt, mit einer Prüf-App von uns geprüft und die Namen mit einem Ausweisdokument verglichen werden. Alle Teilnehmenden am Training müssen negativ getestet sein – auch wenn sie immunisiert sind. Das ist „strenger“ als in anderen Bereichen, aber wir haben eben auch engeren Kontakt und deshalb in unserem Verein beschlossen, dass wir so die anderen Judoka und ihre Angehörigen besser schützen wollen. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Minderjährige nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Nachweis wird nicht verlangt. Sie dürfen mit Maske beim Training zuschauen; dafür reicht der Schülerstatus.
  • Minderjährige immunisierte Schülerinnen und Schüler, dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung nicht älter als 72 Stunden ist. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Nachweis wird nicht verlangt.
  • Erwachsene, deren letzte Impfung bzw. deren letzte Infektion noch nicht länger als sechs Monate her ist, dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung oder der Testung beim Arbeitgeber nicht älter als 72 Stunden ist. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Nachweis wird nicht verlangt.
  • Erwachsene, deren letzte Impfung bzw. deren letzte Infektion noch nicht länger als sechs Monate her ist, dürfen ohne weitere Testung beim Training zuschauen.
  • Erwachsene, deren letzte Impfung bzw. deren letzte Infektion länger als sechs Monate her ist, dürfen nur am Training teilnehmen bzw. zusehen, wenn sie einen negativen Testnachweis von einem zugelassenen Anbieter vorlegen oder einen Test bei uns absolvieren. (falls Test bei uns: bitte original verpackten Test mitbringen.) Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Personen, die nur sehr kurzfristig in der Halle sind, zum Beispiel um etwas abzugeben oder um Kinder abzuholen, unterliegen diesen Regeln nicht.

Das Hygienekonzept wurde entsprechend aktualisiert. Liebe Eltern, bitte geben Sie ihren Kindern warme Wäsche unter den Judoanzug und auch ein weiteres Paar Socken mit. Das Dauerlüften wird auch bei kühlen Außentemperaturen fortgesetzt.

Beste Grüße

Roland Klose
1. Vorsitzender

Aktualisiertes Hygienekonzept – Corona-Alarmstufe II

Liebe Judoka, liebe Eltern,

auch nach den Bund-Länder-Beschlüssen der letzten Woche sowie der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung dürfen wir unseren Sport weiter ausüben und wir wollen dies auch tun. Natürlich betreiben wir unseren Sport so sicher, wie es uns möglich ist, aber eben auch nicht sicherer als etwa der Präsenzunterricht in den Schulen. Man ist in der Politik übereingekommen, die Angebote für Kinder so lange wie möglich offenzuhalten, jedenfalls länger als die Bars und Diskotheken, und bei den Erwachsenen nur die nicht Immunisierten von Angeboten wie dem Sport auszuschließen. Da wollen wir mal nicht widersprechen.

Ein paar neue Regeln haben wir dennoch zu beachten:

  • Bei den Erwachsenen (Sportler*innen und Zuschauer*innen) müssen wir jetzt mit einer Prüf-App die digitalen Impfnachweise genauer prüfen und den dort eingetragenen Namen mit einem Ausweisdokument vergleichen.
  • Bei den Schülerinnen und Schülern sind nur noch die unter 18-Jährigen zu Sportangeboten als Getestete zugelassen. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen nun auch immunisiert sein und einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Dann haben wir als Verein noch die Bitte, die (Selbst-) Testung noch ernster zu nehmen als bisher. Wir verlangen keine Zertifikate und wollen auch keine kürzeren Fristen als bisher einführen (nicht immunisierte Schüler*innen 48 Stunden, immunisierte Erwachsene 72 Stunden). Aber es ist durchaus nützlich, dass wir insbesondere bei vielen Kontakten direkt vor dem Aufbruch zum Training noch einmal einen Test durchführen. Wir schützen damit die anderen Teilnehmenden am Training sowie ihre Angehörigen und dies entspricht dann auch unseren Judo-Werten.

Die Änderungen haben wir in das beiliegende neue Hygienekonzept eingefügt und bitten darum, es zu beachten.

Beste Grüße
Ihr/Euer

Roland Klose
1. Vorsitzender