Mitgliedschaft

Beitritt

 

Jahresbeiträge ab 2019
  • Erwachsene
    130,- Euro
  • Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ
    90,- Euro
  • Kinder in der Kita-Gruppe
    80,- Euro
  • Mitglieder ab 17 Jahren mit Bonuscard + Kultur und Förderung der Stadt Stuttgart
    50,- Euro
  • Passive Mitglieder
    70,- Euro (Anhaltswert)
  • Weitere Sonderbedingungen
    auf Anfrage

Bei einem Eintritt während des Jahres ist der Mitgliedsbeitrag anteilig zu zahlen. Es besteht stets die reguläre Kündigungsmöglichkeit zum Jahresende (Kündigungsfrist zum Jahresende ist der 31.12.).

Anfängerkurse laufen über die normale Vereinsmitgliedschaft, wobei zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag einmalig die Kosten für den Judopass anfallen (15,- Euro, digitales Passbild erforderlich).

 

Zuschussmöglichkeiten (Stand Okt. 2019):
  • Familien mit bis zu 70.000 Euro Jahreseinkommen bzw. mit mehr als drei Kindern können die » FamilienCard der Stadt Stuttgart erhalten. Das Guthaben von 60 Euro pro Jahr und Kind unter 17 Jahren kann für unseren Vereinsbeitrag eingesetzt werden. Unter Angabe der Angebotsnummer 20227 können Abbuchungen von der FamilienCard zugunsten unseres Vereins bei folgenden Abbuchungsstellen vorgenommen und damit ein Teil des Beitrags bezahlt werden:
    • Bürgerbüros in den inneren und äußeren Stadtbezirken
    • Bürgerinformationsstellen in den Bezirksrathäusern und Bürgerzentren
    • Sozialamt, Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamtes, Eberhardstr. 33, 70173 Stuttgart (Mitte), 4. OG.

    Bei unserem Bankeinzug berücksichtigen wir die bis dahin eingegangenen Beträge aus der FamilienCard.

  • Familien, die Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten – falls tatsächlich Aufwendungen entstehen – für Kinder unter 18 Jahren einen pauschalen Zuschlag für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft von 15 Euro monatlich. Dieser Betrag kann zum Beispiel für unseren Vereinsbeitrag, die Kosten für einen Judoanzug oder Gürtelprüfungen verwendet werden. Sollte ein Nachweis verlangt werden, stellen wir diesen gern aus.

 

Adressänderung

Es wird darum gebeten, Adressänderungen möglichst umgehend an mail(at)randori-stuttgart.de mitzuteilen.

 

Spende

Der Verein ist bemüht, die Mitgliedsbeiträge in einer Höhe zu halten, die für alle bezahlbar ist. Ein Vergleich mit Vereinsbeiträgen anderer Vereine entsprechender Größe wird dies bestätigen. Angesichts der sich immer mehr ausweitenden Streichung von Zuschüssen und steigenden Kosten wird dieses Anliegen jedoch zunehmend schwieriger zu realisieren. Zum Glück gibt es in den Reihen der Judoka eine Vielzahl von Mitgliedern, die den Verein durch Geldspenden und/oder den Verzicht auf Aufwandsentschädigungen tatkräftig unterstützen. Auch einige Eltern greifen dem Verein unter die Arme. So bilden private Förderungen/Spenden neben den Mitgliedsbeiträgen und staatlichen/städtischen Förderungen ein wesentliches Standbein der Vereinsfinanzen.

Wir freuen uns daher, wenn Mitglieder und Eltern die Mitgliedsbeiträge als Mindestbeiträge ansehen und dem Verein entsprechend ihrer finanziellen Lage mit einer Spende unter die Arme greifen. Da der Judoverein gemeinnützig ist, können selbstverständlich Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden. Überweisungen an den Verein mit dem Vermerk „Spende“ können bis zu einer Höhe von 200,- Euro mittels des Bankbelegs direkt beim Finanzamt geltend gemacht werden (vgl. EStDV §50 Zuwendungsnachweis). Eine Spende kann auch gerne über eine Einzugsermächtigung ([.pdf]) erfolgen.

Ein großer Dank auch an alle, die in der Vergangenheit gespendet haben.