Anpassung des Hygienekonzepts an die aktuellen Corona-Verordnungen

Liebe Judoka, liebe Eltern,

nach den Schulferien starten wir wieder mit dem „Normalbetrieb“ unseres Trainings. Im Vergleich zu vor den Ferien haben wir leider verschärfte Regeln – insbesondere striktere Maskenpflicht, weil wir auf einem Schulgelände trainieren, und „3G“.

In der Praxis heißt das: Maske auf, bereits bei dem Betreten des Schulgeländes, und Abnehmen nur zum Sport in der Halle einschließlich Mattenauf- und abbauen. Natürlich nicht beim Trinken oder Duschen.

Und: Alle, die in die Halle kommen, benötigen einen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

  • Schülerinnen und Schüler können am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test nicht älter als 48 Stunden Das ist etwas „strenger“ als in anderen Bereichen; aber wir haben eben auch engeren Kontakt und deshalb in unserem Verein beschlossen, dass wir so die anderen Judoka und ihre Angehörigen besser schützen wollen.  Dabei ist es egal, ob die negative Testung in der Schule, in einem Bürgertest oder von Ihnen, liebe Eltern, zu Hause durchgeführt wurde. Ein höherwertiger Schutz gilt natürlich auch. Ein schriftlicher Nachweis ist von den Schülerinnen und Schülern nicht mehr erforderlich. Wir fragen nur mündlich ab.
  • Alle anderen – auch die Zuschauerinnen und Zuschauer, die in die Halle kommen – benötigen den inzwischen schon bekannten „3G-Nachweis“, den man etwa auch in der Gastronomie erbringen muss. Hier sind wir zur Kontrolle des schriftlichen Nachweises verpflichtet.
  • Die Judoka, die keine Gelegenheit hatten, den Test woanders durchzuführen, können wir vor dem Training unter Aufsicht der Trainingsverantwortlichen testen. Bitte geht dazu nicht in den Eingang bei den Umkleiden, sondern wartet vor der Hallentür, die direkt zum Außensportfeld führt. Am besten, Ihr bringt einen original verpackten Test mit. Notfalls haben wir auch noch einige im Keller.

Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie vor der Sommerpause und wie wir sie aus vielen anderen Bereichen kennen: keine Teilnahme bei Krankheitszeichen oder direkten Kontakt zu Erkrankten, außerhalb des Sports Abstand halten, Händewaschen, „Rechtsverkehr“ bzw. „Einbahnstraße“, begrenzte Personenzahl in den Umkleiden und Toiletten usw. Das angepasste Hygienekonzept liegt bei. Wir weisen am Anfang des Trainings noch einmal auf die wichtigsten Punkte hin. Bitte schaut auch noch einmal rein.

Schließlich: Wir werden das intensive Dauerlüften auch beibehalten, wenn es im Herbst kälter wird. Zieht Euch dann unter den Judoanzug wärmer an (ggf. auch Socken).

Zur aktuellen Fassung des Hygienekonzepts

Die Landesregierung hat für diese Woche neue Regeln angekündigt. Wenn es nötig wird, melde ich mich in den nächsten Tagen noch einmal.

Wir freuen uns auf Euch!

Beste Grüße von allen Vereinsverantwortlichen
Ihr/Euer

Roland Klose
1. Vorsitzender

Neue Corona-Verordnung der Landesregierung: Training ab jetzt mit 3G

Liebe Judoka,

ab dem 16.08.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung, die den steigenden Fallzahlen Rechnung tragen soll. Das hat für uns zur Folge, dass wir ab Dienstag nur noch „geimpft, genesen oder getestet“ in die Halle kommen dürfen. Die Passage in unserem Hygienekonzept lautet jetzt wie folgt:

„Für das Training ist ein Genesenen-, Geimpften- oder Getestetennachweis erforderlich. Schülerinnen und Schüler gelten dabei als getestet. Solange diese aber in den Schulen nicht getestet werden, ist mindestens ein Selbsttest durchzuführen und dem Verantwortlichen beim Training das negative Ergebnis mündlich zu bestätigen. Ein höherwertiger Nachweis ist möglich. Alle anderen haben entweder einmalig einen Geimpften- bzw. Genesenennachweis oder vor jedem Training einen Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorzulegen. Der Nachweis muss entweder von einer Bürgerteststelle, von einem Arzt oder einer sonstigen Stelle (z.B. Arbeitgeber) stammen, die den Nachweis ausstellen darf. Für den Testnachweis kann alternativ auch vor der Halle ein Selbsttest durchgeführt werden, der von einem Trainingsverantwortlichen beaufsichtigt wird. In der 15-minütigen Wartezeit auf das Testergebnis kann sich der Teilnehmende schon draußen aufwärmen. Der Eintritt in die Halle ist erst erlaubt, wenn der Trainingsverantwortliche das negative Ergebnis bestätigt. Wir haben noch ein paar Schnelltests im Keller. Besser ist aber, man bringt einen original verpackten Test mit. Für Zuschauer*innen, die mit in die Halle kommen, gilt das entsprechend.“

Beste Grüße

Der Vorstand

Aktualisiertes Hygienekonzept: Testpflicht entfällt, aber…

Liebe Judoka,

die Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Zur Teilnahme an unserem Training ist ein Genesenen-, Geimpften- oder Getestetennachweis aktuell nicht mehr vorgeschrieben. Da wir aber beim Judo häufig engen Körperkontakt haben, appellieren wir an die Teilnehmenden, vor dem Training einen (Selbst-) Test durchzuführen. Am besten mindestens einmal pro Woche vor dem Training. Das gilt nicht für Teilnehmende, die die rechtlichen Regelungen für Geimpfte bzw. Genesene erfüllen bzw. die in der Schule, am Arbeitsplatz oder an anderen Orten regelmäßig getestet werden.
  • In der Halle ist vor und nach dem Sport noch eine Maske zu tragen, außerhalb der Halle nicht mehr.
  • Zuschauer*innen sind zu unserem Training wieder zugelassen, innen aber mit Maske.

Zum vollständigen Hygienekonzept.

Beste Grüße

Roland Klose
1. Vorsitzender

Seit dem 27. Mai wieder Training für alle Altersgruppen

Liebe Judoka, liebe Eltern,

die Stadt Stuttgart hat heute mit Wirkung ab dem kommenden Donnerstag (27. Mai) die nächste Corona-Öffnungsstufe in Kraft gesetzt. Auch wir profitieren von ihr. Kurzgefasst gelten für uns ab Donnerstag folgende Regeln:

  • Das kontaktarme Training findet dienstags und donnerstags im Freien vor unserer Halle auch in den Pfingstferien statt.
  • Bei schlechtem Wetter versuchen wir das Training auf einen anderen Wochentag umzulegen. Dies wird jeweils auf unserer Homepage angekündigt.
  • Das Kindertraining (ohne Altersbegrenzung und ohne Anmeldung) ist von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
  • Das Erwachsenentraining ist von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Wer von den Jugendlichen lieber etwas ambitionierter trainiert, kann auch daran teilnehmen.
  • Als Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist nun von allen Judoka ab ihrem 14. Geburtstag ein Nachweis über einen negativen Coronaschnelltest vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dazu können insbesondere die staatlich finanzierten „Bürgertests“ genutzt werden. Der Verein bietet auch die Möglichkeit zum Testen direkt vor dem Training. In dem Fall früher kommen. Bitte beachtet dazu und zu den anderen Regeln unbedingt die Einzelheiten im beiliegenden (aktualisierten) Hygienekonzept.

Anzuziehen bzw. mitzubringen sind:

  • Sportbekleidung (am besten bereits angezogen)
  • Sportschuhe – etwa zum Fußballspielen
  • Judojacke und Judogürtel
  • Isomatte oder großes Handtuch als Unterlage für Übungen auf dem Boden
  • medizinische Gesichtsmaske
  • Trinkflasche
  • warme Kleidung für den Nachhauseweg

Beste Grüße

Roland Klose
1. Vorsitzender

Inzidenzwert wieder über 100 – Kindertraining kann nicht stattfinden

Liebe Judoka, liebe Eltern,

der Wetterbericht hatte zuletzt Anlass zur Hoffnung gegeben, dass wir dieser Tage mit einem Outdoortraining für die Kinder unter 14 Jahren beginnen können. Leider ist nun aber auch für die Stadt Stuttgart der Inzidenzwert auf über 100 gestiegen (Quelle: https://coronavirus.stuttgart.de/). Wir müssen daher leider abwarten bis die Fallzahlen wieder gesunken sind, bevor wir uns zum Sport verabreden dürfen.

Wir bedauern das sehr und hoffen, euch alle bald wieder zu sehen! Bleibt weiterhin gesund!

Eure Kinder- und Jugendtrainer