gültig bis zu einer Neufassung bzw. eines Widerrufs – Stand 07.12.2021
ACHTUNG: Aufgrund der teilweise sehr häufigen Änderungen ist diese Seite nicht immer aktuell. Unser aktuell gültiges Hygienekonzept ist jedoch in unseren News zum Thema verlinkt.
Abstand halten –In der Regel mindestens etwa 1,5 Meter Abstand zu Personen außerhalb der eigenen Familie bzw. des eigenen Haushaltes, auch zum Begrüßen und Verabschieden
Hände waschen – möglichst wenig berühren – zwischendurch nicht ins Gesicht fassen
In öffentlichen Verkehrsmittel, beim Einkaufen und in sonstigen notwendigen Konstellationen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
II. Es gelten folgende spezielle Hygieneregeln während des Trainings
Bei Krankheitszeichen mit typischen Symptomen einer Infektion mit demCoronavirus, Geruchs–und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen bzw. positiver Testung darf nicht am Trainingteilgenommen werden. Das gilt auch für Genesene und Geimpfte. Eine Teilnahme ist erst wieder möglich,wenn die Symptome über mehrere Tage nicht mehr vorliegen bzw. keine Pflicht zur Absonderung mehrvorliegt. Der Verein ist zu informieren, falls eine Corona–Infektion innerhalb von fünf Tagen nach einer Trainingsteilnahme bekannt wurde.
Nach einem direkten erheblichen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person gilt ein Trainingsverbot für 10 Tage unabhängig davon, ob das Gesundheitsamt eine Absonderung anordnet.Fürvollständig Immunisierte verkürzt sich dieDauerauf eine WocheEine Wiederteilnahme ist dann möglich, wenn keine Symptome vorliegen und wenn mindestens zwei Schnelltests–davon der letzte am Tag desTrainings–oder ein PCR–Testin den letzten zwei Tagen vor demTraining negativ ausgefallen sind.
Zuschauen beim Training ist möglich, am besten durch das Fenster von draußen. Für diejenigen, die in der Halle zuschauen, gilt Nr. 9.
Auf dem gesamten Schulgelände (auch im Freien) ist eine medizinische Maske zu tragen. Die Abnahmeist nur für die Judoka während des Trainings (einschließlich Mattenauf–und abbauen), zur Nahrungsaufnahme und zum Duschen möglich.Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahresmüssen in der Halle eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
Auf dem Schulgelände ist vor undnach dem Sport ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Unter Personenaus einem Haushalt gilt diese Vorschrift nicht.
Vor dem Beginn des Trainings in der Halle sind alle Türen und Fenster auch in den Umkleiden zu öffnen. Sie bleiben bis zum Trainingsende geöffnet.
In den Umkleiden auf der linken Seite dürfen sich maximal fünfSportler*innen gleichzeitig aufhalten,in der auf der rechten Seite max. zwei,in den Duschen max. zwei und in den Toiletten max. eine*r(ggf. auch zu Hause umziehen).
Auf den Gängen und in der Halle gilt „Rechtsverkehr“. Wenn nach dem Training die Umkleide oder Toilette nicht mehr benutzt werden muss, ist der direkte Ausgang aus der Halle zu wählen.
Die volljährigen Trainingsteilnehmenden und Zuschauenden müssen immunisiert sein und dies mittels QR-Code sowie Personalausweis nachweisen. Die digitalen Nachweise müssen vorgelegt, mit einer Prüf-App von uns geprüft und die Namen mit einem Ausweisdokument verglichen werden. Und alle Teilnehmenden am Training müssen negativ getestet sein – auch wenn sie immunisiert sind. Das ist deutlich „strenger“ als in anderen Bereichen; aber wir haben eben auch engeren Kontakt und deshalb in unserem Verein beschlossen, dass wir so die anderen Judoka und ihre Angehörigen besser schützen wollen. Dabei gelten folgende spezielle Regeln:
Minderjährige nicht immunisierte Schülerinnen und Schülerdürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung nicht älter als 48 Stundenist.Bei minderjährigen immunisierten Schülerinnen und Schülernbeträgt die Frist 72 Stunden. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Nachweis wird nicht verlangt.
Schulkinder dürfen mit Maske beim Training zuschauen, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr auch ohne.
VolljährigeTeilnehmende am Training müssen:
entwederin den letzten drei Monateneine2. Impfungerhalten odereineInfektionüberstanden
odernach der letzten Impfung bzw. Infektioneine Auffrischimpfung erhalten haben
sowie in den letzten 72 Stunden vor dem Training einen negativen Test absolviert haben. Dieser Test kann auch ein Selbsttestzu Hausesein. Ein Testnachweis wird nicht verlangt
VolljährigeZuschauende am Training müssen
entwederin den letzten drei Monaten eine2. Impfungerhalten odereineInfektionüberstanden
odernach der letzten Impfung bzw. Infektion eine Auffrischimpfung erhalten haben.
Siedürfendannohne weitere Testung mit FFP2–Maske beim Training zuschauen.
Personen, die nur sehr kurzfristig in der Halle sind, zum Beispiel um etwas abzugeben oder um Kinder abzuholen, unterliegen diesen Regeln nicht.
Die Namen der Teilnehmenden am einzelnen Trainingwerden von den Trainer*innen dokumentiert. Diese Daten werden beim 1. Vorsitzenden aufbewahrt und nach vier Wochen gelöscht.
Die Matten werden regelmäßig von uns gereinigt. Die Judoanzüge sind regelmäßig zu waschen.Die sonstige Reinigung erfolgt durch die Schule.
Das Hygienekonzept wird ausgehängt. Die Trainer*innen werden vom Vorstand in das Hygienekonzept eingewiesen. Sie weisen zu Beginn und ggf. auch während des Trainings noch einmal auf die wichtigsten Punkte hin.
Hygienebeauftragter des Vereins ist der 1. Vorsitzende. Verantwortlich für die Umsetzung des Konzepts beim Training und die Dokumentation der Teilnehmenden sind die jeweiligenTrainer*innen.
Hinweis:Bitte wegen des Lüftens warme Sachen (ggf. auch Socken) unter den Judoanzug anziehen.