Corona-Hygienekonzept

Unser Hygienekonzept

gültig bis zu einer Neufassung bzw. eines Widerrufs – Stand 07.12.2021

ACHTUNG: Aufgrund der teilweise sehr häufigen Änderungen ist diese Seite nicht immer aktuell. Unser aktuell gültiges Hygienekonzept ist jedoch in unseren News zum Thema verlinkt.

Die nachfolgenden Informationen sind in folgendem Dokument [.PDF] zusammengefasst.

I. Es gelten folgende allgemeine Hygieneregeln
  1. Abstand halten In der Regel mindestens etwa 1,5 Meter Abstand zu Personen außerhalb der eigenen Familie bzw. des eigenen Haushaltes, auch zum Begrüßen und Verabschieden
  2. Hände waschen – möglichst wenig berühren – zwischendurch nicht ins Gesicht fassen
  3. In öffentlichen Verkehrsmittel, beim Einkaufen und in sonstigen notwendigen Konstellationen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
II. Es gelten folgende spezielle Hygieneregeln während des Trainings
  1. Bei Krankheitszeichen mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus, Geruchs und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen bzw. positiver Testung darf nicht am Training teilgenommen werden. Das gilt auch für Genesene und Geimpfte. Eine Teilnahme ist erst wieder möglich, wenn die Symptome über mehrere Tage nicht mehr vorliegen bzw. keine Pflicht zur Absonderung mehr vorliegt. Der Verein ist zu informieren, falls eine CoronaInfektion innerhalb von fünf Tagen nach einer Trainingsteilnahme bekannt wurde.
  2. Nach einem direkten erheblichen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person gilt ein Trainingsverbot für 10 Tage unabhängig davon, ob das Gesundheitsamt eine Absonderung anordnet. Für vollständig Immunisierte verkürzt sich die Dauer auf eine Woche Eine Wiederteilnahme ist dann möglich,
    wenn keine Symptome vorliegen und wenn mindestens zwei Schnelltests davon der letzte am Tag des Trainings oder ein PCRTest in den letzten zwei Tagen vor dem Training negativ ausgefallen sind.
  3. Zuschauen beim Training ist möglich, am besten durch das Fenster von draußen. Für diejenigen, die in der Halle zuschauen, gilt Nr. 9.
  4. Auf dem gesamten Schulgelände (auch im Freien) ist eine medizinische Maske zu tragen. Die Abnahme ist nur für die Judoka während des Trainings (einschließlich Mattenauf und abbauen), zur Nahrungsaufnahme und zum Duschen möglich. Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen in der Halle eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
  5. Auf dem Schulgelände ist vor und nach dem Sport ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Unter Personen aus einem Haushalt gilt diese Vorschrift nicht.
  6. Vor dem Beginn des Trainings in der Halle sind alle Türen und Fenster auch in den Umkleiden zu öffnen. Sie bleiben bis zum Trainingsende geöffnet.
  7. In den Umkleiden auf der linken Seite dürfen sich maximal fünf Sportler*innen gleichzeitig aufhalten, in der auf der rechten Seite max. zwei, in den Duschen max. zwei und in den Toiletten max. eine*r (ggf. auch zu Hause umziehen).
  8. Auf den Gängen und in der Halle gilt „Rechtsverkehr“. Wenn nach dem Training die Umkleide oder Toilette nicht mehr benutzt werden muss, ist der direkte Ausgang aus der Halle zu wählen.
  9. Die volljährigen Trainingsteilnehmenden und Zuschauenden müssen immunisiert sein und dies mittels QR-Code sowie Personalausweis nachweisen. Die digitalen Nachweise müssen vorgelegt, mit einer Prüf-App von uns geprüft und die Namen mit einem Ausweisdokument verglichen werden. Und alle Teilnehmenden am Training müssen negativ getestet sein – auch wenn sie immunisiert sind. Das ist deutlich „strenger“ als in anderen Bereichen; aber wir haben eben auch engeren Kontakt und deshalb in unserem Verein beschlossen, dass wir so die anderen Judoka und ihre Angehörigen besser schützen wollen. Dabei gelten folgende spezielle Regeln:
    • Minderjährige nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung nicht älter als 48 Stunden ist. Bei minderjährigen immunisierten Schülerinnen und Schülern beträgt die Frist 72 Stunden. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Nachweis wird nicht verlangt.
    • Schulkinder dürfen mit Maske beim Training zuschauen, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr auch ohne.
    • Volljährige Teilnehmende am Training müssen:
      • entweder in den letzten drei Monaten eine 2. Impfung erhalten oder eine Infektion überstanden
      • oder nach der letzten Impfung bzw. Infektion eine Auffrischimpfung erhalten haben
      • sowie in den letzten 72 Stunden vor dem Training einen negativen Test absolviert haben. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Testnachweis wird nicht verlangt
    • Volljährige Zuschauende am Training müssen
      • entweder in den letzten drei Monaten eine 2. Impfung erhalten oder eine Infektion überstanden
      • oder nach der letzten Impfung bzw. Infektion eine Auffrischimpfung erhalten haben.
      • Sie dürfen dann ohne weitere Testung mit FFP2Maske beim Training zuschauen.
    • Personen, die nur sehr kurzfristig in der Halle sind, zum Beispiel um etwas abzugeben oder um Kinder abzuholen, unterliegen diesen Regeln nicht.
  10. Die Namen der Teilnehmenden am einzelnen Training werden von den Trainer*innen dokumentiert. Diese Daten werden beim 1. Vorsitzenden aufbewahrt und nach vier Wochen gelöscht.
  11. Die Matten werden regelmäßig von uns gereinigt. Die Judoanzüge sind regelmäßig zu waschen. Die sonstige Reinigung erfolgt durch die Schule.
  12. Das Hygienekonzept wird ausgehängt. Die Trainer*innen werden vom Vorstand in das Hygienekonzept eingewiesen. Sie weisen zu Beginn und ggf. auch während des Trainings noch einmal auf die wichtigsten Punkte hin.
  13. Hygienebeauftragter des Vereins ist der 1. Vorsitzende. Verantwortlich für die Umsetzung des Konzepts beim Training und die Dokumentation der Teilnehmenden sind die jeweiligen Trainer*innen.

Hinweis: Bitte wegen des Lüftens warme Sachen (ggf. auch Socken) unter den Judoanzug anziehen.








 

Abbildungen mit freundlicher Genehmigung des DJB.