Neue Corona-Verordnung der Landesregierung: Training ab jetzt mit 3G

Liebe Judoka,

ab dem 16.08.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung, die den steigenden Fallzahlen Rechnung tragen soll. Das hat für uns zur Folge, dass wir ab Dienstag nur noch „geimpft, genesen oder getestet“ in die Halle kommen dürfen. Die Passage in unserem Hygienekonzept lautet jetzt wie folgt:

„Für das Training ist ein Genesenen-, Geimpften- oder Getestetennachweis erforderlich. Schülerinnen und Schüler gelten dabei als getestet. Solange diese aber in den Schulen nicht getestet werden, ist mindestens ein Selbsttest durchzuführen und dem Verantwortlichen beim Training das negative Ergebnis mündlich zu bestätigen. Ein höherwertiger Nachweis ist möglich. Alle anderen haben entweder einmalig einen Geimpften- bzw. Genesenennachweis oder vor jedem Training einen Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorzulegen. Der Nachweis muss entweder von einer Bürgerteststelle, von einem Arzt oder einer sonstigen Stelle (z.B. Arbeitgeber) stammen, die den Nachweis ausstellen darf. Für den Testnachweis kann alternativ auch vor der Halle ein Selbsttest durchgeführt werden, der von einem Trainingsverantwortlichen beaufsichtigt wird. In der 15-minütigen Wartezeit auf das Testergebnis kann sich der Teilnehmende schon draußen aufwärmen. Der Eintritt in die Halle ist erst erlaubt, wenn der Trainingsverantwortliche das negative Ergebnis bestätigt. Wir haben noch ein paar Schnelltests im Keller. Besser ist aber, man bringt einen original verpackten Test mit. Für Zuschauer*innen, die mit in die Halle kommen, gilt das entsprechend.“

Beste Grüße

Der Vorstand