Liebe Judoka, liebe Eltern,
Wir hoffen, dass alle gut und gesund ins neue Jahr gerutscht sind. Für alle, die nach diesen zwei Wochen Weihnachtspause nun ein dringendes Bedürfnis nach Bewegung zu befriedigen haben, haben wir seit dem gestrigen Dienstag die Halle wieder geöffnet und trainieren wieder zu den gewohnten Uhrzeiten. Dazu sind allerdings wieder einige geringfügige Anpassungen am Hygienekonzept notwendig:
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Die volljährigen Trainingsteilnehmer*innen und Zuschauer*innen müssen immunisiert sein und dies mittels QR-Code sowie Personalausweis nachweisen. Die digitalen Nachweise müssen vorgelegt, mit einer Prüf-App von uns geprüft und die Namen mit einem Ausweisdokument verglichen werden. Alle volljährigen Teilnehmenden am Training müssen negativ getestet sein – auch wenn sie immunisiert sind. Das ist „strenger“ als in anderen Bereichen; aber wir haben eben auch engeren Kontakt und deshalb in unserem Verein beschlossen, dass wir so die anderen Judoka und ihre Angehörigen besser schützen wollen. Dabei gelten folgende spezielle Regeln:
- Minderjährige nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung nicht älter als 48 Stunden ist. Bei minderjährigen immunisierten Schülerinnen und Schülern beträgt die Frist 72 Stunden. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Nachweis wird nicht verlangt. Schulkinder dürfen mit Maske beim Training zuschauen, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr auch ohne.
- Erwachsene, deren vollständige Impfung bzw. deren letzte Infektion noch nicht länger als drei Monate her ist bzw. die eine Auffrischimpfung erhalten haben, dürfen nur am Training teilnehmen, wenn ihr letzter Test zum Beispiel im Rahmen der Schultestung oder der Testung beim Arbeitgeber nicht älter als 72 Stunden ist. Dieser Test kann auch ein Selbsttest zu Hause sein. Ein Testnachweis wird nicht verlangt.
- Erwachsene, deren vollständige Impfung bzw. deren letzte Infektion noch nicht länger als drei Monate her ist bzw. die eine Auffrischimpfung erhalten haben, dürfen ohne weitere Testung mit Maske beim Training zuschauen.
- Erwachsene, deren vollständige Impfung bzw. deren letzte Infektion länger als drei Monate her ist und die noch keine Auffrischimpfung haben, dürfen nur am Training teilnehmen bzw. zusehen, wenn sie einen negativen Testnachweis von einem zugelassenen Anbieter vorlegen oder einen Test bei uns absolvieren. (falls Test bei uns: bitte original verpackten Test mitbringen.) Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
- Personen, die nur sehr kurzfristig in der Halle sind, zum Beispiel um etwas abzugeben oder um Kinder abzuholen, unterliegen diesen Regeln nicht.“
Geändert sind hier vor allem die Fristen nach der Immunisierung aufgrund der Änderung der Corona-Verordnung. Das gesamte – auch geringfügig an anderen Stellen veränderte – Hygienekonzept kann hier eingesehen werden. Es ist unbedingt zu beachten. Wir weisen immer wieder auch mündlich auf die wichtigsten Regeln hin.
Wir freuen uns darauf, auch im neuen Jahr trotz aller Umstände wieder viele bekannte Gesichter auf der Matte zu treffen, und vielleicht auch das eine oder andere neue begrüßen zu dürfen.
Beste Grüße