Autor: Vorsitzender
Judo in der Warnstufe – angepasstes Hygienekonzept
Liebe Judoka, liebe Eltern,
auch in der Warnstufe bleiben wir vorsichtig und bemühen uns, Virusübertragungen zu vermeiden. Unser neues Hygienekonzept kann hier
eingesehen werden. Die Trainerinnen und Trainer weisen immer wieder beim Training auf die wichtigsten Regeln hin.
Für den Vorstand
Roland Klose
Wir bleiben vorsichtig: wenig Änderungen an unserem Hygienekonzept in der Alarmstufe 1
Wir haben beschlossen, trotz des Rückschritts in die Alarmstufe 1 die meisten unserer ohnehin strengeren Regeln beizubehalten. Im Übrigen ergeben sich zumeist nur redaktionelle Änderungen bzw. Anpassungen beim Genesenenstatus an die Rechtslage. Hier unser aktuelles Hygienekonzept vom 31. Januar 2022.
Aktualisierung des Hygienekonzepts
Erneut einige kleine Änderungen beim Hygienekonzept – diesmal zum Wiedereinstieg nach einem Kontakt zu einem Infizierten.

Ab dem 8. Juni wieder „richtig“ Judo – in der Halle und auf der Matte
Liebe Judoka, liebe Eltern,
nun hat es uns doch einigermaßen überrascht. Wir dürfen bereits ab heute wieder „richtig“ Judo in unserer Halle ausüben. Jedenfalls liegen uns dafür die Regeln der Landesregierung und der Stadt Stuttgart (Verkündung der dritten Öffnungsstufe) vor. Wir haben im Vorstand beraten, wie mit dieser Erlaubnis gerade auch im Hinblick auf die Kinder verantwortungsvoll umgehen, und beschlossen, das Training noch nicht so zu gestalten wie vor Beginn der Pandemie. Der Kraft-Fitness-Teil wird noch kontaktarm stattfinden und auch beim Judo steigen wir erst sehr, sehr langsam und mit etlichen Regeln wieder in den Kontaktsport ein.
Aus organisatorischen Gründen kann gerade noch kein Anfängertraining für Kinder angeboten werden. Wir bemühen uns, zeitnah ein Angebot auf die Beine zu stellen und auch den Anfängern ein passendes Training zu bieten, bitten an dieser Stelle aber noch um ein bis zwei Wochen Geduld.
Eine wesentliche Voraussetzung für diese Möglichkeit ist, dass nun von allen Teilnehmenden vor jedem Training ein Testnachweis bzw. einmalig ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis vorgelegt werden muss. Die Details dazu sowie eine ganze Reihe weiterer und zum Teil schon bekannter wichtiger Regeln stehen in diesem aktualisierten Hygienekonzept. Bitte unbedingt lesen und beachten. Einige Punkte daraus zur Testung möchte ich hervorheben:
- Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend. Bei allen anderen darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein.
- Neben den Testnachweisen von den Schulen werden insbesondere die Nachweise von den kostenfreien „Bürgertests“, aber auch von anderen Stellen, die einen Testnachweis ausgeben dürfen, anerkannt. Notfalls kann auch ein Test bei uns gemacht werden. Dann bitte 20 Minuten vorher da sein.
Zur Erinnerung: Die Trainingszeiten für die Kinder sind am Dienstag und Donnerstag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr bzw. 19:30 Uhr. Die Erwachsenen trainieren an denselben Tagen ab 19:45 Uhr. Judoanzug, Maske und Sportschuhe (für Ballspiele im Freien) nicht vergessen.
Wir freuen uns auf Euch!
Beste Grüße im Namen des Vorstands
Euer/Ihr